Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08   

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https://dejure.org/2008,24297
OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2008,24297)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2008 - 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2008,24297)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2008,24297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei einer Streitigkeit über die Verlegung in die zuständige JVA eines bislang in Untersuchungshaft sitzenden Verurteilten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; § 24 StrVollstrO; § 109 StVollzG
    Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) für Streitigkeiten über die Einweisung einer verurteilten Person; Erledigung der Hauptsache bei einer Strafgefangenenverlegung während des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) für Streitigkeiten über die Einweisung einer verurteilten Person; Erledigung der Hauptsache bei einer Strafgefangenenverlegung während des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung ...

  • Judicialis

    StrVollstrO § 24; ; EGGVG §§ 23 ff; ; StVollzG § 109

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 21.01.2008 - 1 Ws 34/08

    Bandenmitglied; Beteiligung; Betäubungsmittel; Bewilligung; Entziehungsanstalt;

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08
    Hiergegen spricht nicht nur der Wortlaut des § 109 StVollzG, der nur Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafvollzugs als tauglichen Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer vorsieht, sondern auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft als anordnende Behörde wegen § 111 StVollzG gar nicht Beteiligte dieses Verfahrens werden kann (vgl. auch Beschluss des 1. Senats vom 11. April 2008, 1 Ws 34/08 (StrVollz)).
  • OLG München, 27.11.2000 - 3 Ws 756/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Antrag eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur - teilweise ohne Ausführungen hierzu - zumindest bei Strafgefangenen, die sich bereits in Haft befinden, das gerichtliche Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG für einschlägig gehalten wird (etwa OLG München, StV 2002, 662. OLG Hamburg, NStZ 1986, 97. Volckart, Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug, Rn. 307), schließt sich der Senat dem nicht an.
  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08
    Wird ein Strafgefangener während des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, tritt keine Erledigung der Hauptsache ein, wenn die angegriffene Maßnahme dort fortwirkt (vgl. BGHSt 36, 33. OLG Celle ZfStrVo 2002, 245).
  • OLG Stuttgart, 19.09.1996 - 4 Ws 111/96
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08
    Damit ist für ein Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe StV 1999, 219. OLG Stuttgart NStZ 1997, 103. Degenhard, StV 2002, 663 (664).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 2 VAs 12/98
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08
    Damit ist für ein Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe StV 1999, 219. OLG Stuttgart NStZ 1997, 103. Degenhard, StV 2002, 663 (664).
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    Vielmehr ist für Streitigkeiten nach § 24 StrVollstrO der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (so z.B. OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2008 - 1 Ws 203/08 -, juris m.w.N.).

    Da der Strafgefangene nach den Feststellungen der angefochtenen Entscheidung nicht die Einweisungs- bzw. Überführungsentscheidung der Vollstreckungsbehörde nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 1 StVollstrO angreift, (wie es etwa in der von der Strafvollstreckungskammer zitierten Entscheidung des OLG Celle, 1 Ws 203/08 v. 27.05.2008, juris Rn. 6 und der Entscheidung des OLG Karlsruhe, 2 VAs 12/98 v. 12.08.1998, juris, der Fall war; vgl. dazu auch KG aaO, Rn. 30), ist nicht die Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVollstrO und nachfolgend der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sondern der gegen die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt gegebene Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG.

  • KG, 22.02.2017 - 5 Ws 210/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einen Verlegungsantrag eines

    Bei der Einweisungs- bzw. Überführungsentscheidung nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 1 StVollstrO in die gemäß § 24 Abs. 1 StVollstrO zuständige Justizvollzugsanstalt handelt es sich um Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und nicht des Strafvollzugs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 203/08 -, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1998 - 2 VAs 12/98 - juris Rn 8; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 4 VAs 7/14 -).
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 VAs 3/18

    Strafvollzug: Rechtsmittel gegen die Einweisungsentscheidung der

    16 Vor Beginn des Vollzugs ist es nach § 29 Abs. 1 StVollstrO Aufgabe der Vollstreckungsbehörde, die zuständige Justizvollzugsanstalt zu ermitteln und den Verurteilten dorthin einzuweisen (vgl. Senat, 2 Ws 3/18 Vollz v. heutigen Tag; OLG München, 4a Ws 28/14 v. 08.09.2014, juris Rn. 25, FS 2015, 64; KG, 5 Ws 210/16 Vollz v. 22.02.2017, juris Rn. 30, NStZ-RR 2017, 157;OLG Celle, 1 Ws 203/08 v. 27.05.2008, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, 2 VAs 12/98 v. 12.08.1998, juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2018 - 1 VAs 3/18

    Anfechtung einer Entscheidung betreffend eine länderübergreifende Verlegung eines

    Zumindest dann, wenn - anders als bei der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 203/08 -, juris) - die Verlegung nicht innerhalb der Frist des § 24 Abs. 2 S. 1, S. 2 StrVollstrO beantragt worden und insofern auch keine Wiedereinsetzung veranlasst ist (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 Ws 210/16 Vollz -, juris), gilt dies nach Auffassung des Senats auch dann, wenn der Verlegungsantrag damit begründet wird, dass der Betroffene seinen Wohnort (im Sinne des § 24 Abs. 1 StVollstrO) in dem anderen Bundesland habe bzw. gehabt habe.
  • BayObLG, 02.03.2023 - 203 VAs 495/22

    Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle vom 27. Main 2008 (Beschluss vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 203/08 -, juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 3 Ws 208/21 (MVollz) -, juris; differenzierend OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 3 VAs 19/06 -, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ss 74/08, 1 Ws 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28281
OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ss 74/08, 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2009,28281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2009 - 1 Ss 74/08, 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2009,28281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 1 Ss 74/08, 1 Ws 203/08 (https://dejure.org/2009,28281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verbot der reformatio in peius bei gegenläufigen Berufungen und Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft; Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 331 Abs. 1; StPO § 354 Abs. 1a
    Verbot der reformatio in peius bei gegenläufigen Berufungen und Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft; Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ws 203/08
    Der Senat kann entsprechend § 354 Abs. 1a StPO die entgegen § 331 Abs. 1 StPO durch das Berufungsgericht erhöhte Einzelstrafe auf das ursprünglich vom Erstgericht festgesetzte Maß zurückführen (so auch BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23).

    Jedoch kommt es darauf nicht ein, da das Verschlechterungsverbot nicht nur für die vom Erstrichter verhängte Gesamtstrafe, sondern auch für jede der zu Grunde liegenden Einzelstrafen gilt (BayObLG NStZ-RR 2004, S. 22 f.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 331 Rdnr. 18), mithin hätte das Landgericht höchstens auf die vom Amtsgericht verhängte Einzelstrafe von 10 Monaten erkennen können.

    Der Senat kann die entgegen § 331 Abs. 1 StPO durch das Berufungsgericht erhöhte Einzelstrafe auf das ursprünglich vom Erstgericht festgesetzte Maß zurückführen (so auch BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23), zumal sich hier die Strafzumessungsfaktoren nicht geändert haben (vgl. Meyer-Goßner aaO., § 267 Rdnr. 18; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 46 Rdnr. 53 b) und aufgrund der ausführlichen und zutreffenden Strafzumessungserwägungen des Berufungsgerichts eine geringere Freiheitsstrafe als die gegen den Angeklagten ... erstinstanzlich verhängten 10 Monate ausgeschlossen erscheint.

  • BayObLG, 01.02.2001 - 5St RR 421/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ws 203/08
    Es liegt so, als ob der Angeklagte von vornherein allein Berufung eingelegt hätte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.2.2001, 5 St RR 421/00, in: Juris; OLG Celle NrdRpfl. 1977, S. 252; LR-Gössel, StPO, 25. Aufl. 2003, § 331 Rdnr. 26; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 331 Rdnr. 9; AK-Dölling, StPO 1996, § 331 Rdnr. 15; ähnlich BayObLG, Beschluss vom 20.01.2000, 5 St RR 295/00, in: Juris; OLG Hamburg VRS 44, S. 188).
  • OLG Bamberg, 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14

    Strafverfahren: Verschlechterungsverbot bei einer Berufung des Angeklagten und

    § 331 Abs. 1 StPO gebietet es in diesem Fall, den Angeklagten so zu stellen, als ob er von vornherein allein Berufung eingelegt hätte (u.a. Anschluss an BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 5St RR 421/00 [bei juris] und NStZ-RR 2004, 22 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Ss 74/08 [bei juris]).

    3 a) Nachdem das Amtsgericht insoweit jeweils Einzelfreiheitsstrafen in Höhe von (nur) neun Monaten festgesetzt hat, hat das Landgericht unbeschadet der Beibehaltung der vom Amtsgericht festgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten damit gegen das mit der gleichzeitigen Verwerfung der neben dem Angeklagten auch von der Staatsanwaltschaft (zu Ungunsten des Angeklagten) eingelegten und ebenfalls auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung ' wiederauflebende' Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO verstoßen (BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 5St RR 421/00 [bei juris] und NStZ-RR 2004, 22; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Ss 74/08 [bei juris] sowie LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 331 Rn. 26 und KK/Paul stopp 7. Aufl. § 331 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

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